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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - L 12 AL 82/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - L 12 AL 82/05 (https://dejure.org/2006,20259)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2006 - L 12 AL 82/05 (https://dejure.org/2006,20259)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - L 12 AL 82/05 (https://dejure.org/2006,20259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Anspruches auf Arbeitslosengeld wegen Meldung als Arbeit suchend; Bestimmung der dem in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung Versicherten auferlegten Obliegenheit zur Meldung als Arbeit suchend gemäß § 37 b S. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - L 12 AL 82/05
    Dem Kläger kann jedoch die Nichterfüllung der "Verpflichtung" zur frühzeitigen Meldung nicht vorgeworfen werden, weil nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, "insbesondere systematische Gründe und Sinn und Zweck der §§ 37 b, 140 SGB III dafür sprechen, dass der Arbeitnehmer seine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung nicht verletzt, wenn er sich aufgrund unverschuldeter Rechtsunkenntnis nicht innerhalb der gebotenen Handlungsfrist beim Arbeitsamt meldet" (BSG, Urteil vom 25.05.2005 - B 11 A/11 AL 81/04 R -).

    Der Formulierung ist aber erst recht nicht zu entnehmen, dass damit im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 25.05.2005 - B 11 a/11 AL 81/04 R - zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass auch ohne die dargelegten inhaltlichen Voraussetzungen jedweder Hinweis den Anforderungen an die Belehrungspflichten genüge.

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - L 12 AL 82/05
    Denn richtigerweise ist § 37 b Satz 2 SGB III als unselbständige Begrenzung des § 37 b Satz 1 SGB III anzusehen, so dass "an sich" auch der befristet Beschäftigte unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zur Meldung angehalten ist, er sich jedoch erst drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses melden muss, auch wenn ihm bereits vorher der Zeitpunkt der Beendigung bekannt ist (BSG, Urteil vom 20.10.2005 - B 7 a AL 50/05 R -).

    An diesem Ergebnis ändert schließlich auch der Umstand nichts, dass das BSG in seinem Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R - ausgeführt hat, "das LSG wird auch dem erstmals mit der Revision vorgebrachten Hinweis der Beklagten Rechnung zu tragen haben, dass ihre Aufhebungsbescheide bereits zu diesem Zeitpunkt einen Hinweis auf die Obliegenheit nach § 37 b SGB III enthielten".

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